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Privat oder Gesetzlich krankenversichern?
Vorteile der Privaten Krankenversicherung (PKV):
- Beitragsgestaltung individuell je nach Tarifwahl
- Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des
Versicherungsschutzes
- Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
- freie Arztwahl
- Behandlung als Privatpatient
- Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach
Tarifwahl möglich
- Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif möglich
- Relativ hohe Kostenerstattung Zahnersatz, je nach Tarif möglich
- Beitragsrückerstattg. bei Nichtinanspruchnahme v. Leistg. möglich
- Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarifwahl möglich

Abb.: Die Darstellung zeigt die Beitragsentwicklung bei den Krankenversicherern. Sie zeigt einen alleinstehenden Mann, selbständig ohne Kinder mit Eintrittsalter 34 im Jahr 1983, der in der Gesetzlichen Krankenkasse* Höchstbeiträge zahlt, da sein Einkommen immer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Im Vergleich dazu die durchschnittlichen Beiträge, die für eine Private Krankenversicherung** zu zahlen gewesen wären.
* Durchschnittliche GKV-Höchstbeträge (alte Bundesländer)
** ARAG Tarife
- 200: Ambulante Heilbehandlung mit 100 EUR Selbstbehalt
- 240: Stationäre Heilbehandlung im 2-Bett-Zi. mit freier Arzt- und
Krankenhauswahl
- 549: 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung. Für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung gelten folgende Rechnungshöchstsätze, die bei Unfall entfallen: 1000 EUR im 1. Jahr + 1000 EUR für jedes weitere Jahr. Ab dem 10. Jahr unbegrenzt.
- 37: Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe wurde entsprechend der GKV-Leistung angepasst (z.B. 50 EUR für 1983, 80 EUR für 1999)
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