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Privat oder Gesetzlich krankenversichern?

Nachteile der Gesetzlichen Krankenversicherung (PKV):

- Tarifwahl eingeschränkt, keine individuelle Gestaltung des
  Versicherungsschutzes
- Kein Einfluss auf Beitragsgestaltung da Einkommensabhängig
- Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen unvorteilhaft
- Lange Bindung an die einmal gewählte Krankenkasse (18 Monate)
- Behandlung erfolgt nur durch Kassen- Vertragsärzte und Zahnärzte
- Bei stationärer Behandlung nur Anspruch auf Regelleistung
- Eingeschränkte bzw. z.T. keine Leistung bei Auslandsaufenthalten
- Keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten
- Regelmäßige Zuzahlungen für Medikamente & Heil- und Hilfsmittel
- Zuzahlungen bei stationären Aufenthalten für die ersten 14 Tage
- Eingeschränkte Übernahme von Transportkosten
- Keine Kostenübernahme Heilpraktiker
- Relativ hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz

Beitragsentwicklung PKV, GKV

Abb.: Die Darstellung zeigt die Beitragsentwicklung bei den Krankenversicherern. Sie zeigt einen alleinstehenden Mann, selbständig ohne Kinder mit Eintrittsalter 34 im Jahr 1983, der in der Gesetzlichen Krankenkasse* Höchstbeiträge zahlt, da sein Einkommen immer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Im Vergleich dazu die durchschnittlichen Beiträge, die für eine Private Krankenversicherung** durchschnittlich zu zahlen gewesen wären.

* Durchschnittliche GKV-Höchstbeträge (alte Bundesländer)

** ARAG Tarife

  • 200: Ambulante Heilbehandlung mit 100 EUR Selbstbehalt
  • 240: Stationäre Heilbehandlung im 2-Bett-Zi. mit freier Arzt- und Krankenhauswahl
  • 549: 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung. Für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung gelten folgende Rechnungshöchstsätze, die bei Unfall entfallen: 1000 EUR im 1. Jahr + 1000 EUR für jedes weitere Jahr. Ab dem 10. Jahr unbegrenzt.
  • 37: Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe wurde entsprechend der GKV-Leistung angepasst (z.B. 50 EUR für 1983, 80 EUR für 1999)

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