| Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich
jederzeit für die privaten Krankenversicherungen entscheiden. Dazu
gehören Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
(im Jahr 2010 monatlich 4.162,50 EUR bzw. jährlich 49.950 EUR brutto)
sowie Selbständige und Beamte unabhängig von der Höhe ihres
Einkommens.
Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt hingegen unter der Versicherungsgrenze
liegt, sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können ihren persönlichen Schutz aber auch durch private
Zusatzversicherungen verbessern. Wer als privatversicherter Angestellter
oder Arbeiter durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze
versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch
die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Beamte
erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten.
Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt
die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50 Prozent (bzw. 70 Prozent
im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten 70 Prozent und
für Kinder 80 Prozent.
Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife
zu günstigen Beiträgen und ist damit der systemgerechte Versicherungsträger.
Wer im Erwerbsleben privat versichert war, bleibt es auch als Rentner.
Seit dem 1. Januar 1994 ist nur derjenige Rentner in einer gesetzlichen
Krankenkasse pflichtversichert, der während 90 Prozent der zweiten
Hälfte seines Berufslebens gesetzlich pflichtversichert war. Freiwillige
Mitglieder der gesetzlichen Kassen können dort ebenfalls freiwillig
im Ruhestand versichert bleiben. Studenten und Ärzte im Praktikum
können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen
befreien lassen. Studenten können zusammen mit ihren Eltern versichert
sein, einen eigenen Versicherungsvertrag haben oder ihn noch abschließen.
Auch Spezialtarife können gewählt werden.
Wer sich privat krankenversichern will, der hat die freie Wahl des versicherten
Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist jede Form
der Absicherung möglich. Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen
Schutz durch private Zusatzversicherungen aufstocken. So kann auch der
gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten
erreichen.
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