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Fragen & Antworten zur PKV


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Wer kann sich privat krankenversichern?

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich jederzeit für die privaten Krankenversicherungen entscheiden. Dazu gehören Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2010 monatlich 4.162,50 EUR bzw. jährlich 49.950 EUR brutto) sowie Selbständige und Beamte unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt hingegen unter der Versicherungsgrenze liegt, sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können ihren persönlichen Schutz aber auch durch private Zusatzversicherungen verbessern. Wer als privatversicherter Angestellter oder Arbeiter durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50 Prozent (bzw. 70 Prozent im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent.

Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist damit der systemgerechte Versicherungsträger. Wer im Erwerbsleben privat versichert war, bleibt es auch als Rentner. Seit dem 1. Januar 1994 ist nur derjenige Rentner in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, der während 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Berufslebens gesetzlich pflichtversichert war. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Kassen können dort ebenfalls freiwillig im Ruhestand versichert bleiben. Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen. Studenten können zusammen mit ihren Eltern versichert sein, einen eigenen Versicherungsvertrag haben oder ihn noch abschließen. Auch Spezialtarife können gewählt werden.

Wer sich privat krankenversichern will, der hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist jede Form der Absicherung möglich. Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen Schutz durch private Zusatzversicherungen aufstocken. So kann auch der gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten erreichen.

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