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Fragen & Antworten zur PKV
Wartezeiten
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| Stimmt es, dass man in der privaten Krankenversicherung auf
ambulante Behandlungen 3 Monate Wartezeit und auf Zahnbehandlungen 8
Monate Wartezeit hat? |
Das trifft nur zu, wenn Sie keine Vorversicherung haben, d.h. keinen
nahtlosen Übergang von einer privaten oder GKV in Ihre jetzige Versicherungsgesellschaft
haben. Dann gelten diese besonderen Wartezeiten. Wenn Sie einen nahtlosen
Versicherungsschutz hatten, genießen Sie vom ersten Tag an den vollen
Versicherungsschutz im Rahmen der tariflichen Leistungen.
Was es bei den meisten PKV gibt, ist die sog. Zahnstaffel, d. h., dass
Sie in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr als die angegebenen Rechnungshöchstbeträge
einreichen dürfen. |
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