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Fragen & Antworten zur PKV
Vorerkrankungen |
| Wenn ich eine Krankheit nicht angebe, wie lange kann der Versicherer
vom Vertrag zurücktreten oder einen Risikozuschlag erheben? |
| Die meisten Versicherer haben sich auf eine Frist von 3 bis 5 Jahren geeinigt,
d.h. nach Ablauf jeweiligen Frist kann der Versicherer weder vom Vertrag
zurücktreten noch die Beiträge erhöhen. Das gilt nicht für
Vorsatz, z.B. laufende Krebsbehandlung oder Folgen die zurückgeblieben
sind (z.B. Fremdmaterialien nach einer OP). Krankenhausaufenthalte sind
meistens aus den letzten 10 Jahren anzugeben. Da die Gesundheitsfragen unterschiedlich
gestellt werden, hängt. u.U. auch die Wahl der Versicherungsgesellschaft
davon ab. Da jedoch die Gesundheitsfragen unterschiedlich gestellt werden,
sollten Sie einen erfahrenen Berater hinzuziehen. |
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| Kann ich mit sehr schweren Vorerkrankungen in die PKV eintreten? |
Bei sehr schweren Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Bandscheibenvorfall,
Epilepsie usw.) die dauernd behandlungsbedürftig sind, kann es zu erheblichen
Risikozuschlägen und bis zur Ablehnung kommen.
Jedoch sollte man bei einem kurzen Telefonat dies im Einzelfall abklären.
Grundsätzlich gilt, bei Beratungen durch Psychotherapeuten (z. B. auch
wegen Eheproblemen) kommt es in der Regel zu einer Ablehnung. Wenn man die
Absicht hat in die PKV zu wechseln, sollte man dies wissen, bevor man einen
Psychologen aufsucht.
Man muss auch beachten, dass die Gesellschaften sehr unterschiedliche Risikozuschläge
erheben, deswegen ist es empfehlenswert sich an einen Makler zu wenden,
der für Sie mehrere Angebote einholt. |
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