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Fragen & Antworten zur PKV
Studenten |
| Ich werde bald 25 Jahre alt. Bin ich dann noch als Student/in bei den Eltern
versichert? Wie hoch ist der Beitrag? |
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Die Familienversicherung gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr, bei Männern
bis 25 plus der Zeit des Grundwehrdienstes / Wehrersatzdienstes. Danach
müssen Studenten selbst Mitglied einer Krankenkasse werden. Dafür
gibt es eine spezielle, sehr günstige Krankenversicherung für
Studierende.
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| Ich schließe jetzt das 14. Fachsemester ab und werde demnächst
30 Jahre alt. Was passiert mit meiner studentischen Krankenversicherung? |
Die studentische Krankenversicherung gibt es nicht unbegrenzt. Sie endet
mit Abschluss des 14. Fachsemesters, spätestens mit Vollendung des
30. Lebensjahres. Ausnahmen werden eingeräumt, wenn Sie besondere Gründe
vorbringen, die eine längere Studienzeit rechtfertigen.
Solche Gründe können in der Art der Ausbildung liegen (z.B. Aufbaustudium
oder Erwerb der Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg). Es werden
auch familiäre Gründe (z.B. Betreuung von erkrankten oder behinderten
Angehörigen) anerkannt. Ebenso bestimmte persönliche Gründe
(z.B. Erkrankung, Geburt eines Kindes, Nichtzulassung im Auswahlverfahren,
Wehr- und Zivildienst).
Alle diese Ausnahmefälle können zu einer Verlängerung
der studentischen Krankenversicherung führen, wenn nachweislich das
Studium nicht oder nur eingeschränkt möglich war. Wer aus der
studentischen Krankenversicherung ausscheidet, kann freiwilliges Mitglied
der Privaten oder Gesetzlichen Krankenversicherung werden.
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| Wann sind für einen Studentenjob Beiträge zur Rentenversicherung
zu zahlen? |
Ein Studentenjob ist seit dem 01.10.1996 nur noch rentenversicherungsfrei,
wenn er die allgemeinen Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschreitet.
Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig, wenn Sie weniger als 15 Stunden
in der Woche beschäftigt sind und nicht mehr als 375 EUR im Monat verdienen.
Für laufende Studentenjobs, die bereits am 01.10.1996 bestanden,
ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Sie bleiben bis zum Beschäftigungsende
rentenversicherungsfrei.
In den anderen Versicherungszweigen (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
bleibt die Rechtslage unverändert. Hier bleiben Studentenjobs versicherungsfrei,
wenn sie im Vergleich zum Studium nicht in den Vordergrund rücken.
So sind Studenten in einer laufenden Beschäftigung immer dann versicherungsfrei,
wenn Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Die Höhe
des Arbeitsentgeltes spielt dabei keine Rolle.
Aushilfsjobs sind versicherungsfrei, wenn sie 2 Monate nicht übersteigen.
Wenn Studenten mehrfach jobben, dürfen sie insgesamt nicht mehr als
26 Wochen im Jahr arbeiten. In den Semesterferien darf der Studentenjob
auch über 2 Monate hinausgehen.
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| Bin ich als Student/in von Zuzahlungen befreit? |
| In der Krankenversicherung müssen Versicherte bei bestimmten Leistungen
etwas zuzahlen. Hiervon sind BAföG-Empfänger generell befreit.
Ebenso Versicherte, die mit ihren monatlichen Bruttoeinnahmen eine bestimmte
Einkommensgrenze nicht überschreiten. Sie liegt derzeit für
Alleinstehende bei 896,- EUR und für einen Haushalt, in dem noch
ein weiterer Familienangehöriger lebt, bei 1.232,- EUR (einschließlich
der Einnahmen des Angehörigen).
So ist gewährleistet, dass die meisten Studierenden keine Zuzahlungen
zu leisten brauchen.
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