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Fragen & Antworten zur PKV
Rückkehr zur GKV |
| Wie kann ich zurück in die GKV? |
Wenn Sie lebenslang über der sogenannten BBG (die jedes Jahr steigt)
bleiben, überhaupt nicht.
Wenn Sie mit Ihrem Jahresbruttogehalt einmal unter die sogenannte BBG fallen,
werden sie automatisch vom Arbeitgeber sofort wieder pflichtversichert angemeldet
und die PKV muss sofort aufgehoben werden, es sei denn, sie widersprechen
und lassen sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien.
Dann gibt es auf normalem Wege kein Zurück mehr. Sollten Sie arbeitslos
werden, werden sie automatisch versicherungspflichtig. Sie können sich
jedoch die Rechte in der privaten Krankenversicherung, durch Zahlung eines
sogenannten Anwartschaftsbeitrages, einfrieren lassen, sofern Sie mindestens
5 Jahre privat versichert waren. |
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