Mit welchen Zahlen habe ich es aktuell in der Sozialversicherung zu tun?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
beträgt für das Jahr 2010 45.000,00 EUR pro Jahr bzw. 3.750 EUR pro Monat. Sie ist in den westlichen und
den östlichen Bundesländern gleich.
Die Versicherungspflichtgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) beträgt
für das Jahr 2010 49.950 EUR pro Jahr bzw. 4.162,50 EUR pro Monat.