Grundsätzlich kann sich jeder freiberuflich oder selbständig
Tätige ohne Einkommensgrenze privat versichern. Für Arbeitnehmer
gilt eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze.
Die Versicherungspflichtgrenze bildet die Grenze zwischen
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit in der
Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer.
Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer über dieser Grenze
verdient, kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenversicherung und der Privatversicherung
wählen.
Höhe der Versicherungspflichtgrenze 2010
in der Krankenversicherung: - Jährliche Versicherungspflichtgrenze:
49.950 EUR bzw.
- Monatliche Versicherungspflichtgrenze
bei 12 Gehältern 4.162,50 EUR
Abweichend davon existiert für das Jahr 2010 eine besondere
Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte,
die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private
Krankenversicherung hatten.
Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze
beträgt hier für 2010 45.000 EUR Brutto-Einkommen pro Jahr bzw. 3.750 EUR pro Monat (bei 12 Gehältern).
Selbständige
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
Freiberufler
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
Für Ärzte und Beamte gibt es Sondertarife.
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