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Fragen & Antworten zur PKV


Beiträge und Kostenentwicklung

Wie steht es um die Beitragsentwicklung im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung?

Beitragsentwicklung PKV, GKV

Abb.: Die Darstellung zeigt die Beitragsentwicklung bei den Krankenversicherern. Sie zeigt einen alleinstehenden Mann, selbständig ohne Kinder mit Eintrittsalter 34 im Jahr 1983, der in der Gesetzlichen Krankenkasse* Höchstbeiträge zahlt, da sein Einkommen immer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Im Vergleich dazu die durchschnittlichen Beiträge, die für eine Private Krankenversicherung** durchschnittlich zu zahlen gewesen wären.

* Durchschnittliche GKV-Höchstbeträge (alte Bundesländer)

** ARAG Tarife

  • 200: Ambulante Heilbehandlung mit 100 EUR Selbstbehalt
  • 240: Stationäre Heilbehandlung im 2-Bett-Zi. mit freier Arzt- und Krankenhauswahl
  • 549: 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung. Für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung gelten folgende Rechnungshöchstsätze, die bei Unfall entfallen: 1000 EUR im 1. Jahr + 1000 EUR für jedes weitere Jahr. Ab dem 10. Jahr unbegrenzt.
  • 37: Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe wurde entsprechend der GKV-Leistung angepasst (z.B. 50 EUR für 1983, 80 EUR für 1999)
 
Steigt der Beitrag für die PKV wenn mein Einkommen steigt?
Nein. Die PKV richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen sind nicht möglich.
 
Was ist mit der Beitragsrückerstattung?
Falls die Beitragsrückerstattung ein Entscheidungskriterium sein sollte, lassen Sie sich nicht blenden. Nur ein erfahrener Berater kann hier Entscheidungshilfen geben, denn bei einigen Tarifen darf nicht eine einzige Rechnung an den Versicherer geschickt werden.

Bei anderen müssen Sie langjährige Staffeln in Kauf nehmen um an die höchstmögliche Rückerstattung zu kommen, schicken Sie Rechnungen ein, beginnt die Staffel von neuem. Die Rückerstattung bezieht sich jedoch NIE auf den kompletten Beitrag bzw. alle Tarife.
 
Wie ist die Kostenentwicklung bei der PKV?
Richtig ist, dass es Beitragserhöhungen in der PKV gegeben hat.
Solche Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch des zunehmenden medizinischen Fortschritts. Zum Beispiel waren Herzoperationen bei über 70-jährigen in den 60er Jahren noch undenkbar; sie sind heute eine medizinische Standardleistung geworden. Pro Jahr werden mehrere tausend solcher Operationen bei Privatpatienten durchgeführt, von denen jede einzelne 30.000 DM bis 40.000 DM kostet. Auch die Preise für Arzneimittel oder einen Behandlungstag im Krankenhaus sind in den letzten Jahr- zehnten um ein Mehrfaches gestiegen.
Falsch ist, dass solche Kosten und Beitragssteigerungen vor allem in der Privatkrankenversicherung stattgefunden haben.

Richtig ist vielmehr, dass die private und die gesetzliche Krankenversicherung ungefähr im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen sind: Im Zeitraum von 1983 bis 1994 sind die Kosten pro Versicherten in der GKV um 82 % und in der PKV um 88% gestiegen.

 
Wie kommen die Beiträge zustande?
Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge, und zwar abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erhebt, richten sich die Beiträge der Privatkrankenversicherung nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen gleicher Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.

Die Beiträge werden nach Art der Lebensversicherung auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet. Dies bedeutet, dass eine Alterungsrückstellung gebildet wird. Diese deckt das mit dem Älterwerden der Versicherten ansteigende Krankheitsrisiko ab. Dabei zahlt der Versicherte mit seinem Beitrag neben einem Risikoanteil für das gegenwärtige Risiko krank zu werden zugleich einen Sparanteil für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Ein Teil des Beitrags wird also von vornherein als Alterungsrückstellung verzinslich angespart.

Dieses Geld steht im Alter zur Deckung der dann höheren Leistungen zur Verfügung. Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung mit einem Zinssatz von 3,5 Prozent. Seit 1995 müssen außerdem 80 Prozent der über den Prozentsatz von 3,5 hinausgehenden tatsächlichen Zinserträge, und zwar bis zur Höhe von jeweils 2,5 Prozent des Gesamtbeitrages der Alterungsrückstellung, jährlich zusätzlich zur Finanzierung einer Beitragsentlastung im Alter zurückgelegt werden (Zuschreibung gemäß § 12 a VAG). Die Hälfte hiervon kommt unmittelbar den Versicherten zugute, die heute bereits über 65 Jahre alt sind.
Die andere Hälfte dient gleichmäßig zur Beitragsentlastung für alle Versicherten im Alter. Diese Maßnahmen wirken insbesondere mittel und langfristig. Die Bildung der Alterungsrückstellungen soll bewirken, dass der Tatbestand des Älterwerdens für sich allein genommen, nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für die 30jährigen ist also bereits berücksichtigt, dass diese Versicherten mit 60 oder 70 Jahren wesentlich häufiger krank werden als heute. Der 30jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt mit seinem Beitrag deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre.

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