|
|
 |
|
Fragen & Antworten zur PKV
Beiträge und Kostenentwicklung |
| Wie steht es um die Beitragsentwicklung im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung? |

Abb.: Die Darstellung zeigt die Beitragsentwicklung bei den Krankenversicherern. Sie zeigt einen alleinstehenden Mann, selbständig ohne Kinder mit Eintrittsalter 34 im Jahr 1983, der in der Gesetzlichen Krankenkasse* Höchstbeiträge zahlt, da sein Einkommen immer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Im Vergleich dazu die durchschnittlichen Beiträge, die für eine Private Krankenversicherung** durchschnittlich zu zahlen gewesen wären.
* Durchschnittliche GKV-Höchstbeträge (alte Bundesländer)
** ARAG Tarife
- 200: Ambulante Heilbehandlung mit 100 EUR Selbstbehalt
- 240: Stationäre Heilbehandlung im 2-Bett-Zi. mit freier Arzt- und
Krankenhauswahl
- 549: 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung. Für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung gelten folgende Rechnungshöchstsätze, die bei Unfall entfallen: 1000 EUR im 1. Jahr + 1000 EUR für jedes weitere Jahr. Ab dem 10. Jahr unbegrenzt.
- 37: Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe wurde entsprechend der GKV-Leistung angepasst (z.B. 50 EUR für 1983, 80 EUR für 1999)
|
| |
| Steigt der Beitrag für die PKV wenn mein Einkommen steigt? |
| Nein. Die PKV richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand.
Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen sind nicht möglich. |
| |
| Was ist mit der Beitragsrückerstattung? |
Falls die Beitragsrückerstattung ein Entscheidungskriterium sein sollte,
lassen Sie sich nicht blenden. Nur ein erfahrener Berater kann hier Entscheidungshilfen
geben, denn bei einigen Tarifen darf nicht eine einzige Rechnung an den
Versicherer geschickt werden.
Bei anderen müssen Sie langjährige Staffeln in Kauf nehmen um
an die höchstmögliche Rückerstattung zu kommen, schicken
Sie Rechnungen ein, beginnt die Staffel von neuem. Die Rückerstattung
bezieht sich jedoch NIE auf den kompletten Beitrag bzw. alle Tarife. |
| |
| Wie ist die Kostenentwicklung bei der PKV? |
Richtig ist, dass es Beitragserhöhungen in der PKV gegeben hat.
Solche Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im
Gesundheitswesen und auch des zunehmenden medizinischen Fortschritts. Zum
Beispiel waren Herzoperationen bei über 70-jährigen in den 60er
Jahren noch undenkbar; sie sind heute eine medizinische Standardleistung
geworden. Pro Jahr werden mehrere tausend solcher Operationen bei Privatpatienten
durchgeführt, von denen jede einzelne 30.000 DM bis 40.000 DM kostet.
Auch die Preise für Arzneimittel oder einen Behandlungstag im Krankenhaus
sind in den letzten Jahr- zehnten um ein Mehrfaches gestiegen.
Falsch ist, dass solche Kosten und Beitragssteigerungen vor allem in der
Privatkrankenversicherung stattgefunden haben.
Richtig ist vielmehr, dass die private und die gesetzliche Krankenversicherung
ungefähr im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
betroffen sind: Im Zeitraum von 1983 bis 1994 sind die Kosten pro Versicherten
in der GKV um 82 % und in der PKV um 88% gestiegen. |
| |
| Wie kommen die Beiträge zustande? |
Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge,
und zwar abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Im Gegensatz
zur gesetzlichen Krankenversicherung, die einen vom Einkommen abhängigen
Solidarbeitrag erhebt, richten sich die Beiträge der Privatkrankenversicherung
nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter,
dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Dieses
Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen gleicher Risiken
dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser
Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.
Die Beiträge werden nach Art der Lebensversicherung auf versicherungsmathematischer
Grundlage berechnet. Dies bedeutet, dass eine Alterungsrückstellung
gebildet wird. Diese deckt das mit dem Älterwerden der Versicherten
ansteigende Krankheitsrisiko ab. Dabei zahlt der Versicherte mit seinem
Beitrag neben einem Risikoanteil für das gegenwärtige Risiko krank
zu werden zugleich einen Sparanteil für das mit dem Alter steigende
Krankheitsrisiko. Ein Teil des Beitrags wird also von vornherein als Alterungsrückstellung
verzinslich angespart.
Dieses Geld steht im Alter zur Deckung der dann höheren Leistungen
zur Verfügung. Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung mit
einem Zinssatz von 3,5 Prozent. Seit 1995 müssen außerdem 80
Prozent der über den Prozentsatz von 3,5 hinausgehenden tatsächlichen
Zinserträge, und zwar bis zur Höhe von jeweils 2,5 Prozent des
Gesamtbeitrages der Alterungsrückstellung, jährlich zusätzlich
zur Finanzierung einer Beitragsentlastung im Alter zurückgelegt werden
(Zuschreibung gemäß § 12 a VAG). Die Hälfte hiervon
kommt unmittelbar den Versicherten zugute, die heute bereits über
65 Jahre alt sind.
Die andere Hälfte dient gleichmäßig zur Beitragsentlastung
für alle Versicherten im Alter. Diese Maßnahmen wirken insbesondere
mittel und langfristig. Die Bildung der Alterungsrückstellungen soll
bewirken, dass der Tatbestand des Älterwerdens für sich allein
genommen, nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für
die 30jährigen ist also bereits berücksichtigt, dass diese Versicherten
mit 60 oder 70 Jahren wesentlich häufiger krank werden als heute.
Der 30jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für
das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt mit seinem Beitrag
deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen
wäre. |
|
|
 
|