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Fragen & Antworten zur PKV
Ärzte und Arzneimittel |
| Wie läuft die Abrechnung, muss ich wirklich die Arztrechnungen vorstrecken? |
Nein. Sie erhalten nach Abschluss einer Behandlung die Rechnung in zweifacher
Ausfertigung zugesandt. Das Original schicken Sie an Ihre Krankenversicherung
- Sie warten bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist - dann erst
überweisen Sie an den Arzt.
Die Zahlungen der Krankenversicherungen haben sich, auch durch den Fortschritt
der EDV, auf 8 - 14 Tage verkürzt. Medikamente bezahlen Sie bar in
der Apotheke. Danach oder vorher besorgen Sie sich ein Rezept beim Hausarzt
(geht meistens telefonisch).
Rezept und Apothekenquittung schicken Sie an die Krankenversicherung (Auch
Bagatellarzneimittel, die vom Arzt verschrieben werden können!).
Bei Krankenhausaufenthalt wird in der Regel direkt zwischen Krankenhaus
und Versicherung abgerechnet (Klinik-Card abgeben).
Beim Zahnarzt funktioniert es wie beim Haus- oder Facharzt. |
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| Bekomme ich bei der privaten Krankenversicherung alle Arzneimittel bezahlt? |
| Ja. Alles was der Arzt per Rezept verordnet, auch Bagatellarzneimittel wie
z.B. Kopfschmerztabletten etc. werden im Rahmen der tariflichen Vereinbarung
erstattet. Ausnahmen gelten bei reinen Stärkungsmitteln. |
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